Abrechnung & Bezahlung


Unsere erbrachten Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abgerechnet. Eine Unterschreitung des einfachen Satzes ist in keinem Fall zulässig. Bei jeglichen Behandlungen außerhalb der Sprechzeiten muss seit dem 14.02.20 eine Notdienstgebühr von 50 Euro (netto) sowie mindestens der doppelte Gebührensatz für jede Leistung abgerechnet. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.

 

Gerne sprechen wir die entstehenden Kosten (gerade bei weiterführender Diagnostik, Intensivtherapie oder Operationen) bereits im Vorfeld mit Ihnen ab und erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag.

 

Die Bezahlung erfolgt in der Regel direkt nach der Behandlung bzw. bei Abholung Ihres Tieres.

In unserer Praxis ist sowohl Barzahlung als auch die Zahlung per EC-Karte möglich.